Rechtliche Grundlagen
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datensynchronisation zwischen Verwaltungssystemen und öffentlichen Plattformen wie OpenStreetMap (OSM) und WikiData. Es behandelt datenschutzrechtliche Fragen, Lizenzmodelle, Haftungsaspekte und behördliche Compliance-Anforderungen, die bei der Nutzung von p2d2 zu beachten sind.
Überblick
Die Synchronisation von Verwaltungsdaten mit öffentlichen Plattformen berührt verschiedene Rechtsbereiche. Eine klare rechtliche Einordnung ist entscheidend für:
- Rechtssicherheit: Klärung der Rechtsgrundlagen für Datenaustausch
- Datenschutzkonformität: Einhaltung der DSGVO und landesspezifischer Vorschriften
- Lizenzkompatibilität: Sicherstellung kompatibler Lizenzmodelle
- Haftungsvermeidung: Klärung von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
- Transparenz: Nachvollziehbare rechtliche Grundlagen für Bürger:innen
Datenschutzrechtliche Aspekte
Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bei der Synchronisation von Verwaltungsdaten sind folgende DSGVO-Grundsätze zu beachten:
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Klare Information über die Datenverarbeitung
- Nachvollziehbare Rechtsgrundlage für den Datenaustausch
Zweckbindung
- Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke synchronisieren
- Keine Weiterverwendung für inkompatible Zwecke
Datenminimierung
- Nur notwendige Daten synchronisieren
- Anonymisierung/Pseudonymisierung, wo möglich
Richtigkeit
- Sicherstellung der Datenrichtigkeit durch Qualitätssicherungsprozesse
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
Speicherbegrenzung
- Zeitliche Begrenzung der Datenspeicherung
- Regelmäßige Überprüfung der Speicherdauer
Personenbezogene Daten in Geodaten
Geodaten können (indirekt) personenbezogene Informationen enthalten:
- Adressdaten mit Bezug zu natürlichen Personen
- Grundstücksinformationen mit Eigentümerbezug
- Historische Daten mit Personenbezug (z.B. Grabinschriften)
- Fotos mit erkennbaren Personen
Handlungsempfehlungen:
- Prüfung auf personenbezogene Daten vor der Synchronisation
- Anonymisierung sensibler Informationen
- Rechtliche Prüfung der Zulässigkeit
- Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Lizenzrechtliche Fragen
Verwaltungsdaten als Open Data
Öffentliche Verwaltungsdaten unterliegen verschiedenen Lizenzmodellen:
Deutsche Open Data Lizenzen
- Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-zero): Freie Nutzung ohne Bedingungen
- Datenlizenz Deutschland – Namensnennung (dl-de/by-2-0): Nutzung mit Namensnennung
- Datenlizenz Deutschland – Namensnennung, nicht kommerziell (dl-de/by-nc-2-0): Nicht-kommerzielle Nutzung
Kommune-spezifische Lizenzen
- Eigenentwickelte Open Data Lizenzen von Städten und Kommunen
- Kombinationen mit behördlichen Nutzungsbedingungen
Community-Plattform-Lizenzen
OpenStreetMap (OSM)
- Open Database License (ODbL): Copyleft-Lizenz für Datenbanken
- Community Guidelines: Zusätzliche Nutzungsregeln der OSM-Community
- Attributionspflicht: Namensnennung "© OpenStreetMap-Mitwirkende"
WikiData
- Creative Commons CC0: Public Domain Dedication
- GNU Free Documentation License (GFDL) für Dokumentation
- Mitwirkungsbedingungen der Wikimedia Foundation
Lizenzkompatibilität
Die Synchronisation erfordert kompatible Lizenzmodelle:
| Verwaltungsdaten-Lizenz | Kompatibel mit OSM (ODbL) | Kompatibel mit WikiData (CC0) |
|---|---|---|
| dl-zero | ✅ Ja | ✅ Ja |
| dl-de/by-2-0 | ✅ Ja (mit Attribution) | ⚠️ Eingeschränkt (Attribution muss möglich sein) |
| dl-de/by-nc-2-0 | ❌ Nein (kommerzielle Einschränkung) | ❌ Nein (CC0 erlaubt kommerzielle Nutzung) |
| Eigene Lizenz | ⚠️ Individuelle Prüfung erforderlich | ⚠️ Individuelle Prüfung erforderlich |
Empfehlung: Verwenden Sie möglichst die Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-zero) für maximale Kompatibilität.
Urheberrecht und Datenbankherstellerrecht
Schutz von Geodaten
Geodaten können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie:
- Schöpfungshöhe erreichen (individuelle Auswahl/Anordnung)
- Persönliche geistige Schöpfung darstellen
Gleichzeitig gilt das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG) für:
- Investitionen in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung von Daten
- Schutz gegen Entnahme/Wiedergabe wesentlicher Teile
Freie Geodaten der öffentlichen Hand
Viele Verwaltungsgeodaten sind durch amtliche Werke (§ 5 UrhG) geschützt:
- Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Entscheidungen
- Andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse veröffentlicht wurden
Praxishinweis: Amtliche Werke sind häufig gemeinfrei, aber Prüfung im Einzelfall erforderlich.
Haftungsrechtliche Fragen
Haftung der Verwaltung
Bei der Bereitstellung von Daten über p2d2 können Haftungsfragen entstehen:
- Verkehrssicherungspflicht: Richtige Darstellung von Infrastrukturdaten
- Produkthaftung: Bei fehlerhaften Daten mit Schadensfolge
- Amtshaftung: Bei Amtspflichtverletzungen durch fehlerhafte Datenbereitstellung
Haftungsbeschränkungen
p2d2 implementiert folgende Haftungsbegrenzungen:
- Klare Haftungsausschlüsse in den Nutzungsbedingungen
- Qualitätshinweise zu Datenunsicherheiten
- Versionierung und Historie für Nachvollziehbarkeit
- Community-Review-Prozesse als zusätzliche Qualitätssicherung
Empfehlungen für Verwaltungen
- Haftungsausschluss in den Metadaten der bereitgestellten Daten
- Qualitätshinweise zur Genauigkeit und Aktualität
- Regelmäßige Aktualisierung der Daten
- Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen
Behördliche Compliance-Anforderungen
Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)
Das IWG regelt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors:
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Gleiche Bedingungen für alle Nutzer:innen
- Transparenzpflichten: Veröffentlichung von verfügbaren Dokumenten
- Gebührenregelungen: Kosten für die Bereitstellung von Informationen
Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und INSPIRE-Richtlinie
Für Geodaten gelten spezifische Zugangsregelungen:
- Metadaten-Pflicht: Beschreibung der Geodatensätze
- Dienste-Pflicht: Bereitstellung von View- und Download-Diensten
- Interoperabilität: Verwendung standardisierter Formate und Schnittstellen
E-Government-Gesetze der Länder
Landesspezifische Vorgaben für die Digitalisierung der Verwaltung:
- Online-Zugangsgesetz (OZG)-Umsetzung
- Once-Only-Prinzip: Vermeidung doppelter Dateneingabe
- Interoperabilitätsanforderungen zwischen Behördensystemen
Vertragsrechtliche Aspekte
Nutzungsvereinbarungen mit p2d2
Bei der Nutzung von p2d2 können vertragsrechtliche Aspekte relevant sein:
- Service Level Agreements (SLAs) für Verfügbarkeit und Performance
- Support-Vereinbarungen für technische Unterstützung
- Wartungsverträge für Updates und Sicherheitspatches
Community-Beitragsrichtlinien
Für die Interaktion mit der Community gelten:
- Verhaltenskodex (Code of Conduct) für respektvollen Umgang
- Beitragsrichtlinien für qualitativ hochwertige Beiträge
- Moderationsregeln für Konfliktlösung
Praktische Umsetzung in Kommunen
Checkliste für rechtssichere Datensynchronisation
Rechtliche Prüfung vorab
- [ ] Datenschutzrechtliche Bewertung
- [ ] Lizenzkompatibilitätsprüfung
- [ ] Haftungsrisikoanalyse
Dokumentation und Transparenz
- [ ] Klare Lizenzangaben in Metadaten
- [ ] Datenschutzhinweise für Nutzer:innen
- [ ] Haftungsausschluss und Qualitätshinweise
Prozessimplementierung
- [ ] Integration rechtlicher Prüfungen in Arbeitsabläufe
- [ ] Schulung der Mitarbeitenden zu rechtlichen Aspekten
- [ ] Regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Monitoring und Anpassung
- [ ] Beobachtung rechtlicher Entwicklungen
- [ ] Anpassung der Prozesse bei Rechtsänderungen
- [ ] Dokumentation von Entscheidungen und Abwägungen
Mustertexte und Vorlagen
p2d2 stellt folgende Mustertexte zur Verfügung:
- Standard-Lizenzhinweise für Verwaltungsdaten
- Datenschutzerklärungen für die p2d2-Nutzung
- Haftungsausschlüsse für bereitgestellte Daten
- Nutzungsbedingungen für Community-Beiträge
Hinweis: Diese Mustertexte müssen an die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Kommune angepasst werden.
Weiterführende Ressourcen
Rechtliche Fachinformationen
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG): Rechtliche Rahmenbedingungen für Geodaten
- Open Knowledge Foundation Deutschland: Leitfäden zu Open Data Lizenzen
- Datenschutzbehörden der Länder: Landespezifische Datenschutzvorgaben
Beratungsangebote
- p2d2-Rechtsberatung: Individuelle rechtliche Einzelfallberatung
- Kommunale Spitzenverbände: Mustervereinbarungen und Handreichungen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Wissenschaftliche Begleitung
Schulungsangebote
- Workshops zu Open Data Recht: Für Verwaltungsmitarbeitende
- Online-Kurse zu DSGVO und Geodaten: Grundlagen und Vertiefung
- Community of Practice: Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen
Nächste Schritte
- Rechtliche Einordnung: Prüfen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Daten
- Lizenzentscheidung: Wählen Sie eine kompatible Open Data Lizenz
- Prozessimplementierung: Integrieren Sie rechtliche Prüfungen in Ihre Arbeitsabläufe
- Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für rechtliche Aspekte
- Dokumentation: Halten Sie rechtliche Entscheidungen und Abwägungen fest
Wichtiger Hinweis
Dieses Kapitel stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei spezifischen rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte Ihre Rechtsabteilung oder externe juristische Expert:innen.
Rechtliche Beratung nutzen
Das p2d2-Projekt bietet für Pilotkommunen eine kostenlose Erstberatung zu rechtlichen Fragen der Datensynchronisation. Kontaktieren Sie das p2d2-Team für weitere Informationen.
Dieses Kapitel wird kontinuierlich erweitert und an aktuelle rechtliche Entwicklungen angepasst.