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Rechtliche Grundlagen

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datensynchronisation zwischen Verwaltungssystemen und öffentlichen Plattformen wie OpenStreetMap (OSM) und WikiData. Es behandelt datenschutzrechtliche Fragen, Lizenzmodelle, Haftungsaspekte und behördliche Compliance-Anforderungen, die bei der Nutzung von p2d2 zu beachten sind.

Überblick

Die Synchronisation von Verwaltungsdaten mit öffentlichen Plattformen berührt verschiedene Rechtsbereiche. Eine klare rechtliche Einordnung ist entscheidend für:

  • Rechtssicherheit: Klärung der Rechtsgrundlagen für Datenaustausch
  • Datenschutzkonformität: Einhaltung der DSGVO und landesspezifischer Vorschriften
  • Lizenzkompatibilität: Sicherstellung kompatibler Lizenzmodelle
  • Haftungsvermeidung: Klärung von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
  • Transparenz: Nachvollziehbare rechtliche Grundlagen für Bürger:innen

Datenschutzrechtliche Aspekte

Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bei der Synchronisation von Verwaltungsdaten sind folgende DSGVO-Grundsätze zu beachten:

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

    • Klare Information über die Datenverarbeitung
    • Nachvollziehbare Rechtsgrundlage für den Datenaustausch
  2. Zweckbindung

    • Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke synchronisieren
    • Keine Weiterverwendung für inkompatible Zwecke
  3. Datenminimierung

    • Nur notwendige Daten synchronisieren
    • Anonymisierung/Pseudonymisierung, wo möglich
  4. Richtigkeit

    • Sicherstellung der Datenrichtigkeit durch Qualitätssicherungsprozesse
    • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
  5. Speicherbegrenzung

    • Zeitliche Begrenzung der Datenspeicherung
    • Regelmäßige Überprüfung der Speicherdauer

Personenbezogene Daten in Geodaten

Geodaten können (indirekt) personenbezogene Informationen enthalten:

  • Adressdaten mit Bezug zu natürlichen Personen
  • Grundstücksinformationen mit Eigentümerbezug
  • Historische Daten mit Personenbezug (z.B. Grabinschriften)
  • Fotos mit erkennbaren Personen

Handlungsempfehlungen:

  • Prüfung auf personenbezogene Daten vor der Synchronisation
  • Anonymisierung sensibler Informationen
  • Rechtliche Prüfung der Zulässigkeit
  • Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Lizenzrechtliche Fragen

Verwaltungsdaten als Open Data

Öffentliche Verwaltungsdaten unterliegen verschiedenen Lizenzmodellen:

Deutsche Open Data Lizenzen

  • Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-zero): Freie Nutzung ohne Bedingungen
  • Datenlizenz Deutschland – Namensnennung (dl-de/by-2-0): Nutzung mit Namensnennung
  • Datenlizenz Deutschland – Namensnennung, nicht kommerziell (dl-de/by-nc-2-0): Nicht-kommerzielle Nutzung

Kommune-spezifische Lizenzen

  • Eigenentwickelte Open Data Lizenzen von Städten und Kommunen
  • Kombinationen mit behördlichen Nutzungsbedingungen

Community-Plattform-Lizenzen

OpenStreetMap (OSM)

  • Open Database License (ODbL): Copyleft-Lizenz für Datenbanken
  • Community Guidelines: Zusätzliche Nutzungsregeln der OSM-Community
  • Attributionspflicht: Namensnennung "© OpenStreetMap-Mitwirkende"

WikiData

  • Creative Commons CC0: Public Domain Dedication
  • GNU Free Documentation License (GFDL) für Dokumentation
  • Mitwirkungsbedingungen der Wikimedia Foundation

Lizenzkompatibilität

Die Synchronisation erfordert kompatible Lizenzmodelle:

Verwaltungsdaten-LizenzKompatibel mit OSM (ODbL)Kompatibel mit WikiData (CC0)
dl-zero✅ Ja✅ Ja
dl-de/by-2-0✅ Ja (mit Attribution)⚠️ Eingeschränkt (Attribution muss möglich sein)
dl-de/by-nc-2-0❌ Nein (kommerzielle Einschränkung)❌ Nein (CC0 erlaubt kommerzielle Nutzung)
Eigene Lizenz⚠️ Individuelle Prüfung erforderlich⚠️ Individuelle Prüfung erforderlich

Empfehlung: Verwenden Sie möglichst die Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-zero) für maximale Kompatibilität.

Urheberrecht und Datenbankherstellerrecht

Schutz von Geodaten

Geodaten können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie:

  • Schöpfungshöhe erreichen (individuelle Auswahl/Anordnung)
  • Persönliche geistige Schöpfung darstellen

Gleichzeitig gilt das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG) für:

  • Investitionen in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung von Daten
  • Schutz gegen Entnahme/Wiedergabe wesentlicher Teile

Freie Geodaten der öffentlichen Hand

Viele Verwaltungsgeodaten sind durch amtliche Werke (§ 5 UrhG) geschützt:

  • Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Entscheidungen
  • Andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse veröffentlicht wurden

Praxishinweis: Amtliche Werke sind häufig gemeinfrei, aber Prüfung im Einzelfall erforderlich.

Haftungsrechtliche Fragen

Haftung der Verwaltung

Bei der Bereitstellung von Daten über p2d2 können Haftungsfragen entstehen:

  1. Verkehrssicherungspflicht: Richtige Darstellung von Infrastrukturdaten
  2. Produkthaftung: Bei fehlerhaften Daten mit Schadensfolge
  3. Amtshaftung: Bei Amtspflichtverletzungen durch fehlerhafte Datenbereitstellung

Haftungsbeschränkungen

p2d2 implementiert folgende Haftungsbegrenzungen:

  • Klare Haftungsausschlüsse in den Nutzungsbedingungen
  • Qualitätshinweise zu Datenunsicherheiten
  • Versionierung und Historie für Nachvollziehbarkeit
  • Community-Review-Prozesse als zusätzliche Qualitätssicherung

Empfehlungen für Verwaltungen

  • Haftungsausschluss in den Metadaten der bereitgestellten Daten
  • Qualitätshinweise zur Genauigkeit und Aktualität
  • Regelmäßige Aktualisierung der Daten
  • Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen

Behördliche Compliance-Anforderungen

Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)

Das IWG regelt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors:

  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Gleiche Bedingungen für alle Nutzer:innen
  • Transparenzpflichten: Veröffentlichung von verfügbaren Dokumenten
  • Gebührenregelungen: Kosten für die Bereitstellung von Informationen

Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und INSPIRE-Richtlinie

Für Geodaten gelten spezifische Zugangsregelungen:

  • Metadaten-Pflicht: Beschreibung der Geodatensätze
  • Dienste-Pflicht: Bereitstellung von View- und Download-Diensten
  • Interoperabilität: Verwendung standardisierter Formate und Schnittstellen

E-Government-Gesetze der Länder

Landesspezifische Vorgaben für die Digitalisierung der Verwaltung:

  • Online-Zugangsgesetz (OZG)-Umsetzung
  • Once-Only-Prinzip: Vermeidung doppelter Dateneingabe
  • Interoperabilitätsanforderungen zwischen Behördensystemen

Vertragsrechtliche Aspekte

Nutzungsvereinbarungen mit p2d2

Bei der Nutzung von p2d2 können vertragsrechtliche Aspekte relevant sein:

  • Service Level Agreements (SLAs) für Verfügbarkeit und Performance
  • Support-Vereinbarungen für technische Unterstützung
  • Wartungsverträge für Updates und Sicherheitspatches

Community-Beitragsrichtlinien

Für die Interaktion mit der Community gelten:

  • Verhaltenskodex (Code of Conduct) für respektvollen Umgang
  • Beitragsrichtlinien für qualitativ hochwertige Beiträge
  • Moderationsregeln für Konfliktlösung

Praktische Umsetzung in Kommunen

Checkliste für rechtssichere Datensynchronisation

  1. Rechtliche Prüfung vorab

    • [ ] Datenschutzrechtliche Bewertung
    • [ ] Lizenzkompatibilitätsprüfung
    • [ ] Haftungsrisikoanalyse
  2. Dokumentation und Transparenz

    • [ ] Klare Lizenzangaben in Metadaten
    • [ ] Datenschutzhinweise für Nutzer:innen
    • [ ] Haftungsausschluss und Qualitätshinweise
  3. Prozessimplementierung

    • [ ] Integration rechtlicher Prüfungen in Arbeitsabläufe
    • [ ] Schulung der Mitarbeitenden zu rechtlichen Aspekten
    • [ ] Regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  4. Monitoring und Anpassung

    • [ ] Beobachtung rechtlicher Entwicklungen
    • [ ] Anpassung der Prozesse bei Rechtsänderungen
    • [ ] Dokumentation von Entscheidungen und Abwägungen

Mustertexte und Vorlagen

p2d2 stellt folgende Mustertexte zur Verfügung:

  • Standard-Lizenzhinweise für Verwaltungsdaten
  • Datenschutzerklärungen für die p2d2-Nutzung
  • Haftungsausschlüsse für bereitgestellte Daten
  • Nutzungsbedingungen für Community-Beiträge

Hinweis: Diese Mustertexte müssen an die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Kommune angepasst werden.

Weiterführende Ressourcen

Rechtliche Fachinformationen

  • Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG): Rechtliche Rahmenbedingungen für Geodaten
  • Open Knowledge Foundation Deutschland: Leitfäden zu Open Data Lizenzen
  • Datenschutzbehörden der Länder: Landespezifische Datenschutzvorgaben

Beratungsangebote

  • p2d2-Rechtsberatung: Individuelle rechtliche Einzelfallberatung
  • Kommunale Spitzenverbände: Mustervereinbarungen und Handreichungen
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Wissenschaftliche Begleitung

Schulungsangebote

  • Workshops zu Open Data Recht: Für Verwaltungsmitarbeitende
  • Online-Kurse zu DSGVO und Geodaten: Grundlagen und Vertiefung
  • Community of Practice: Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen

Nächste Schritte

  1. Rechtliche Einordnung: Prüfen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Daten
  2. Lizenzentscheidung: Wählen Sie eine kompatible Open Data Lizenz
  3. Prozessimplementierung: Integrieren Sie rechtliche Prüfungen in Ihre Arbeitsabläufe
  4. Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für rechtliche Aspekte
  5. Dokumentation: Halten Sie rechtliche Entscheidungen und Abwägungen fest

Wichtiger Hinweis

Dieses Kapitel stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei spezifischen rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte Ihre Rechtsabteilung oder externe juristische Expert:innen.

Rechtliche Beratung nutzen

Das p2d2-Projekt bietet für Pilotkommunen eine kostenlose Erstberatung zu rechtlichen Fragen der Datensynchronisation. Kontaktieren Sie das p2d2-Team für weitere Informationen.

Dieses Kapitel wird kontinuierlich erweitert und an aktuelle rechtliche Entwicklungen angepasst.